Am Dienstag, den 6. November, haben die französische Gesundheitsministerin Agnès Buzyn und Nicolas Revel, Generaldirektor der französischen Krankenversicherung, das 2004 ins Leben gerufene Projekt der Elektronischen Gesundheitsakte („Dossier Médical Partagé“ – DMP) wieder aufgegriffen. Die Regierung sieht eine Verallgemeinerung dieses Systems für die französische Bevölkerung in den kommenden Jahren vor. Ziel: Erstellung von 40 Millionen Patientenakten in 5 Jahren.

Im September hat Emmanuel Macron den Gesundheitsplan 2022 mit einem Budget von 3,4 Milliarden Euro vorgestellt und insbesondere die digitale Komponente hervorgehoben. Er hat sich zum Ziel gesetzt, das Land „mit einem echten digitalen Gesundheitsangebot auszustatten“. Die Regierung hat 500 Millionen Euro für die digitale Transformation des Gesundheitssektors freigegeben, darunter ein Teil für die Verallgemeinerung der elektronischen Patientenakte (DMP).

Für die Transformation des Gesundheitssystems hat sich die französische Regierung drei Ziele gesetzt:

  • Erleichterung des Online-Zugangs für jeden Patienten zu allen seinen medizinischen Daten
  • Dematerialisierung aller Rezepte
  • Vereinfachung der Informationsaustausches zwischen allen Gesundheitsfachkräften

Die elektronische Patientenakte – ein unverlässliches Hilfsmittel für die Medizin von morgen

Laut Agnès Buzyn ist die elektronische Patientenakte „für die Medizin von morgen unerlässlich“. Für die Ministerin muss sie sogar „für alle Franzosen selbstverständlich werden, genau wie die Krankenversicherungskarte („Carte Vitale“). Die elektronische Patientenakte muss die Möglichkeit bieten, alle Gesundheitsdaten eines Patienten zu speichern und sicher aufzubewahren. Ziel ist, die Vorbeugung, Koordination, Qualität und Kontinuität der Behandlung zu fördern. Jeder Versicherte kann seine Gesundheitsdaten online speichern und sie mit den Gesundheitsfachkräften seiner Wahl im Hinblick auf eine bessere Behandlung teilen.

Die elektronische Patientenakte enthält folgende Informationen:

  • Identifikationsdaten des Inhabers der Akte
  • Auflistung seiner von der Krankenversicherung abgerechneten Behandlungen in den letzten 24 Monaten. Diese Daten werden automatisch von der französischen Krankenversicherung CNAM eingegeben
  • Krankengeschichte (Krankheiten, Allergien etc)
  • Ergebnisse medizinischer Untersuchungen
  • Berichte von Krankenhausaufenthalten
  • Patientenverfügungen
  • Kontaktdaten von im Notfall zu benachrichtigenden Angehörigen, Vertrauenspersonen, Hausärzten und Gesundheitsfachkräften, die befugt sind, die Akte einzusehen

Die elektronische Patientenakte soll vor allem ein bedeutender Fortschritt im Dienste der Patienten sein. Sie ist insbesondere eine Reaktion auf eine schon seit langem festgestellte Lücke, nämlich eine bislang nicht vorhandene Aufstellung aller Behandlungen eines Patienten. Diese Situation hat, wie jeder weiß, Zeit- und Datenverluste zur Folge“, erläuterte Agnès Buzyn in ihrer Rede am 6. November.

Schranken im Gesundheitssystem abbauen

Diese digitale Patientenakte soll Schranken im französischen Gesundheitssystem abbauen und die Behandlung durch eine Zentralisierung der medizinischen Daten verbessern. Seit dem 6. November kann jeder Franzose seine elektronische Patientenakte auf der entsprechenden Website erstellen. Die Eröffnung der elektronischen Patientenakte ist auch direkt bei der Krankenkasse (CPAM), einer Gesundheitsfachkraft oder in einer Apotheke möglich.

Der Patient behält jederzeit die Kontrolle über den Zugang zum Service, der ein hohes Sicherheitsniveau aufweist. Er kann Informationen hinzufügen (im Notfall zu benachrichtigende Person, Vertrauensperson, Patientenverfügung etc.) oder bestimmte Dokumente ausblenden und wird jedes Mal, wenn ein neues Dokument zu seiner Akte hinzugefügt wird, per E-Mail darüber informiert“, erläutert die französische Krankenversicherung.

Datensicherheit

Gesundheitsdaten sind besonders sensible Daten. Sie müssen mit Vorsicht gehandhabt werden. Der Sicherheitsaspekt ist bei der elektronischen Patientenakte von größter Bedeutung. Alle in dieser Akte gespeicherten Daten werden daher verschlüsselt und von einem zugelassenen Unternehmen gehostet. Um die Datensicherheit zu gewährleisten und die Privatsphäre der Patienten zu schützen, gilt für den Zugang zur elektronischen Patientenakte eine starke Authentifizierung. „Diese Daten dürfen nur zur Verbesserung Ihrer medizinischen Betreuung benutzt werden. Jegliche anderweitige Nutzung ist untersagt“, versichert die Krankenversicherung auf ihrer Website.

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